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Made in Panama: was die Freihandelszone Colón für Hersteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet

Für Hersteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der amerikanische Markt in den letzten zwei Jahren unberechenbar geworden.

Zölle, die sich über Nacht ändern. Währungen, die schwanken. Lieferketten, die an China hängen.

Für einen Teil dieser Unternehmen gibt es in Panama einen Weg, der bisher kaum beachtet wurde: die Endmontage in der Zona Libre de Colón – mit Vorprodukten aus Europa oder Asien, in US-Dollar kalkuliert, und mit Fragen, die sich aus deutscher, österreichischer und schweizerischer Sicht vorab klären lassen.

Es geht dabei nicht um die Verlagerung ganzer Werke. Es geht um die Frage, welche Wertschöpfungsstufe zwischen Komponentenfertigung und amerikanischem Markt in Panama besser aufgehoben wäre: Endmontage, Konfiguration, Prüfung, Verpackung, regionale Distribution.

Dieser Artikel ordnet ein, was daran tragfähig ist – und was nicht.


Die Ausgangslage: Export oder Produktion vor Ort?

Hersteller aus dem deutschsprachigen Raum bedienen den amerikanischen Markt über unterschiedliche Wege: durch Exporte aus Europa, eigene Werke in den USA oder Produktionsstandorte in Lateinamerika. Welche Kombination trägt, hängt vom Produkt, der Lieferkette und den Absatzmärkten ab.

Direktexport aus Europa. Seit dem 24. Juli 2026 gelten neue US-Zusatzzölle nach Section 301: 10 % auf Ware aus der EU, 12,5 % auf Ware aus der Schweiz. Es ist bereits das dritte Zollregime in 18 Monaten. Die pauschalen Zölle vom April 2025 hat der Supreme Court im Februar 2026 gekippt, ein Übergangszoll folgte, dann die aktuelle Regelung.

Ein eigenes Werk in den USA. Viele Komponenten stammen aus China, oft aus eigenen Tochterwerken. Am Ende werden sie trotzdem importiert, und darauf fallen hohe Zölle an. Schwerer wiegt die fehlende Planbarkeit: Niemand weiß, welche Regel im nächsten Quartal gilt.

Ein Produktionsstandort in Lateinamerika. Brasilien ist nur ein Beispiel. Auch Länder wie Chile, Argentinien oder Paraguay kommen je nach Vorhaben in Frage. Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich: Wechselkurse, politische Planbarkeit, Infrastruktur und der Zugang zu den Absatzmärkten gehören in jede Standortrechnung. Gute Produktionsbedingungen allein reichen nicht, wenn Währungsschwankungen oder veränderte Rahmenbedingungen die Kalkulation unsicher machen.

Auch Costa Rica gehört in diesen Vergleich. Für eine Kombination aus Endmontage und regionaler Distribution ist Panamas besondere Stärke das Zusammenspiel von Dollarbasis, Kanal, Häfen und der Zona Libre de Colón. Ob diese Vorteile den Ausschlag geben, muss sich am konkreten Vorhaben zeigen.

Panama steht auf keiner dieser Zolllisten. Ware panamaischen Ursprungs zahlt derzeit keinen Zusatzzoll.

Die Perspektive ist deshalb nicht USA oder Panama, sondern USA plus Panama – als vorgelagerte Produktions- und Distributionsstufe innerhalb einer neu geordneten Lieferkette.


Was Panama anders macht

Panama liegt in der Mitte des Kontinents. Kalkuliert wird in US-Dollar. Zwischen Kosten und Erlösen in Dollar entsteht damit kein zusätzliches Wechselkursrisiko durch eine lokale Währung. Gegenüber Euro oder Schweizer Franken bleibt es bestehen.

Die Infrastruktur ist auf den Warenverkehr zwischen den Ozeanen ausgelegt: Der Hafen Manzanillo in Colón ist mit rund 2,9 Millionen Containern im Jahr der größte des Landes. Die Eisenbahn zur Pazifikseite braucht für die 77 Kilometer gut eine Stunde. Panama-Stadt liegt 45 Autominuten entfernt.

Und Panama hat die Zona Libre de Colón: gut 1.000 Hektar, über 2.600 ansässige Firmen, rund 18.000 direkte Arbeitsplätze. Die Zone selbst bezeichnet sich als zweitgrößte Freihandelszone der Welt nach Hongkong. Unstrittig ist: Sie ist die größte der westlichen Hemisphäre.

Die Zone wird oft als großer Duty-free-Handelsplatz verstanden. Das greift seit 2023 zu kurz.

Mit dem Reformgesetz Nr. 412 vom November 2023 hat Panama Fertigung und Montage in der Zone ausdrücklich zugelassen. Das Gesetz definiert seither eigene Begriffe für Endmontage, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Verpackung – und für Nearshoring.

Die Zone baut darauf: Das Erweiterungsgelände “New Field” mit rund 280 Hektar ist ausdrücklich für Leichtfertigung und Nearshoring vorgesehen. Die Regierung investiert rund 250 Millionen US-Dollar; Baubeginn ist für November 2026 angekündigt.

Entscheidend bleibt der Status als echte Freihandelszone: Import, Lagerung und Export sind vollständig frei von Zöllen und Abgaben.


Das Modell: Endmontage mit echter Wertschöpfung

Der Gedanke ist einfach: Asien → Panama → Amerika.

Komponenten und Baugruppen werden weiter dort gefertigt, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, oft in Asien oder Europa. Sie kommen zollfrei in die Zone. Dort folgen die Stufen, die nah am Markt liegen sollten:

  • Endmontage und Integration

  • Konfiguration und Prüfung

  • Qualitätskontrolle

  • Verpackung und Kennzeichnung

  • regionale Distribution

Von dort geht das fertige Produkt in den Vertrieb.

Ob das Produkt dann als Made in Panama gilt, entscheidet nicht Panama, sondern der Zoll des Ziellandes.

Für die USA gelten dabei zwei getrennte Prüfungen:

Die Präferenz aus dem Freihandelsabkommen. Das Abkommen zwischen den USA und Panama ist seit 2012 in Kraft. Es verlangt für die meisten Industriegüter einen Tarifsprung: Aus Einzelteilen muss ein Produkt einer anderen Zolltarifposition entstehen. Für viele Maschinen und Geräte ist das bei einer Montage aus Teilen erfüllt.

Der Ursprung für die Zusatzzölle. Hier gilt der strengere Maßstab der “substantial transformation”. Eine einfache Endmontage aus vorgefertigten Baugruppen reicht dafür in der Regel nicht. Es braucht echte Wertschöpfung vor Ort: mechanische Bearbeitung, Wicklung, Schweißen, Kalibrierung, eine relevante Zahl an Arbeitsschritten.

Was im Einzelfall genügt, klärt ein verbindlicher Vorabbescheid der US-Zollbehörde. Ohne diesen Bescheid sollte niemand investieren.

Die Ursprungsplanung gehört deshalb von Anfang an in das Produktionsdesign, nicht in die Nachbereitung.

Ein zweiter Punkt ist ebenso wichtig: Produkte mit hohem Stahl-, Aluminium- oder Kupferanteil stehen seit 2026 auf den Listen der Section-232-Zölle. Darunter fallen zum Beispiel Elektrowerkzeuge und Kettensägen. Für diese Produkte gilt ein Zoll von 25 % auf den vollen Warenwert – unabhängig vom Ursprungsland.

Für solche Produkte bringt Panama keinen Zollvorteil. Das muss man vorher wissen.

Für Industriegüter außerhalb dieser Ausnahmen kann sich die Rechnung erheblich verändern. Ausgewählte Herkunftsländer im Vergleich:

  • Aus Panama: 0 % bei anerkanntem Ursprung.

  • Aus Deutschland: 10 % Zusatzzoll.

  • Aus der Schweiz: 12,5 % Zusatzzoll.

  • Aus Brasilien oder China: bis zu 37,5 %.


Welche Märkte sich damit öffnen

Panama hat Freihandelsabkommen mit 45 Ländern. Dazu gehören die USA, Kanada und Mexiko, die EU, die EFTA-Staaten und Großbritannien, alle fünf zentralamerikanischen Nachbarn sowie Chile, Peru, Südkorea, Singapur und Israel.

Zentralamerika ist dabei der naheliegende zweite Markt. Industriegüter aus Panama gehen weitgehend zollfrei nach Costa Rica, Guatemala, Honduras, El Salvador und Nicaragua.

Zwei Einschränkungen gehören dazu:

  • Karibik: Mit dem CARICOM-Verbund gibt es kein Abkommen. Teilabkommen bestehen nur mit der Dominikanischen Republik und Trinidad und Tobago.

  • Südamerika: Chile und Peru sind abgedeckt, Kolumbien teilweise. Mit Brasilien und Argentinien laufen seit 2026 Verhandlungen. Präferenzen gibt es dort noch nicht.

Ein weiterer Punkt: Vorprodukte aus der EU oder der Schweiz kommen zwar zollfrei nach Panama. Beim Export in die USA zählen sie aber nicht als Ursprungsmaterial. Die Wertschöpfung muss in Panama selbst entstehen.


Steuern in der Zone

Für Unternehmen in der Zona Libre de Colón gilt ein eigenes Steuerregime:

  • Keine Einkommensteuer auf Erträge aus Geschäften außerhalb Panamas.

  • Keine Zölle, keine Abgaben auf Import und Export.

  • Keine Mehrwertsteuer auf Ware mit Auslandsbestimmung.

  • 5 % Steuer auf Dividenden aus Auslandsgewinnen.

Umsätze im panamaischen Inland werden normal besteuert.

Die Zone ist nicht das einzige Regime für Fertigung in Panama. Für die Endmontage kommen je nach Konstellation auch die Zonas Francas nach Gesetz Nr. 32, das Sondergebiet Panamá Pacífico oder das EMMA-Regime für Konzerntöchter in Frage. Welches Regime passt, ist eine Einzelfallfrage. Mehr zum Rahmen: Steuern in Panama.


Das Hindernis: die EU-Liste

Bisher stand ein Hindernis im Weg: Panama steht seit Februar 2020 auf Anhang I der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete.

Für deutsche Unternehmen hat das konkrete Folgen. Das Steueroasen-Abwehrgesetz sieht vier Maßnahmen vor, die für Panama inzwischen alle greifen:

  • Abzugsverbot: Betriebsausgaben aus Geschäften mit Panama-Bezug sind seit 2025 nicht mehr abziehbar.

  • Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Gewinne einer panamaischen Tochter werden in Deutschland zugerechnet.

  • Quellensteuer: auf Vergütungen an Empfänger in Panama.

  • Keine Entlastung bei Dividenden und Anteilsverkäufen.

In Österreich wirkt die Liste über die Hinzurechnungsbesteuerung und Meldepflichten. Die Schweiz kennt keine vergleichbaren Gegenmaßnahmen, hat aber auch kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama.

Solange das so ist, blockiert die Liste in der Praxis fast jedes ernsthafte Vorhaben eines deutschen Unternehmens in Panama.

Panama hat geliefert: Mit dem Gesetz Nr. 526 vom Mai 2026 wurde die beanstandete Steuerfreiheit passiver Auslandserträge an Substanz vor Ort geknüpft. Parallel läuft die Prüfung des Informationsaustauschs durch das Global Forum.

Am 9. Oktober 2026 entscheidet der EU-Finanzministerrat erneut über die Liste. Die panamaische Regierung rechnet mit einer Streichung im Oktober oder spätestens bei der folgenden Runde im Februar 2027. Eine Zusage der EU gibt es nicht.

Fällt die Streichung, entfallen die deutschen Abwehrmaßnahmen rückwirkend zum 1. Januar des Jahres, in dem sie erfolgt.

Wer sich jetzt vorbereitet, kann dann ohne Verzögerung starten. Was danach zu Hause gilt, zeigt der nächste Abschnitt.


Nach der Streichung: was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

Die Zone ist die eine Seite. Die andere ist das Steuerrecht im Heimatland.

Vier Punkte entscheiden, ob der Vorteil aus Panama zu Hause ankommt.

Vorprodukte aus Europa

Industriegüter aus der EU kommen über das Assoziierungsabkommen EU–Zentralamerika inzwischen weitgehend zollfrei nach Panama. Für Schweizer Ware gilt das EFTA-Abkommen von 2014. In die Freihandelszone selbst ist der Import ohnehin abgabenfrei.

Für den Weiterexport in die USA zählen diese Vorprodukte allerdings nicht als Ursprungsmaterial. Die Wertschöpfung muss in Panama entstehen.

Tochtergesellschaft statt Betriebsstätte

Keines der drei Länder hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama. Das macht die Rechtsform vor Ort zur zentralen Weiche:

  • Deutschland: Eine Betriebsstätte in der Zone wird in Deutschland voll besteuert. Der panamaische Nullsatz bringt dann nichts, abgesehen von der Gewerbesteuer. Eine panamaische Tochter-Kapitalgesellschaft schirmt den Gewinn ab. Ihre Dividenden sind bei der deutschen Mutter zu 95 % steuerfrei, ab 10 % Beteiligung; für die Gewerbesteuer ab 15 %.

  • Österreich: Dasselbe Bild. Betriebsstättengewinne aus Panama werden in Österreich nachversteuert. Dividenden einer Tochter sind über die internationale Schachtelbeteiligung steuerfrei, ab 10 % und einem Jahr Haltedauer.

  • Schweiz: Hier ist auch die Betriebsstätte möglich. Die Schweiz stellt Gewinne ausländischer Betriebsstätten einseitig frei. Für Dividenden einer Tochter gilt der Beteiligungsabzug.

In allen drei Fällen bleibt die panamaische Quellensteuer von 5 % auf Dividenden aus Auslandsgewinnen hängen. Ohne Abkommen ist sie weder anrechenbar noch rückforderbar.

Hinzurechnungsbesteuerung: Montage gilt als aktiv

Eine Tochter mit 0 % Steuer ruft normalerweise die Hinzurechnungsbesteuerung auf den Plan. Für eine Montagegesellschaft gilt das nicht:

  • Das deutsche Außensteuergesetz zählt “Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen” ausdrücklich zu den aktiven Tätigkeiten. Auch dann, wenn die Tochter nur für die eigene Mutter montiert.

  • Österreich rechnet nur Passiveinkünfte hinzu: Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Finanzierungsleasing. Produktion ist nicht erfasst.

  • Die Schweiz kennt keine Hinzurechnungsbesteuerung.

Aber: Bloßes Umpacken, Kennzeichnen oder Zusammenstellen gilt in Deutschland nicht als Montage. Dann wird aus der Tochter ein Händler, und Handel mit der eigenen Mutter ist passiv.

Die Frage nach der echten Fertigungstiefe stellt sich also zweimal: beim US-Zoll und beim deutschen Fiskus.

Drei Grenzen des Vorteils

Verrechnungspreise. Ein reiner Lohnmonteur bekommt nach dem Fremdvergleich einen Kostenaufschlag. Der Nullsatz wirkt nur auf diese Marge. Wer mehr will, braucht in Panama mehr Funktionen: Einkauf, Vertrieb in die Region, Qualitätsverantwortung.

Funktionsverlagerung. Wer die Montage aus einem deutschen Werk abzieht, muss das Transferpaket prüfen. Für reine Lohnmontage ohne eigenes Know-how gibt es eine Ausnahme. Wird in Deutschland nichts abgebaut, sondern in Panama zusätzlich aufgebaut, liegt keine Verlagerung vor. Ein Umzug aus einem ausländischen Werk, etwa in den USA oder Brasilien, ist aus deutscher Sicht keine Funktionsverlagerung.

Mindeststeuer. Für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz greift die globale Mindeststeuer. Der Nullsatz wird dann zu Hause auf 15 % aufgefüllt. Das Modell zielt auf den Mittelstand darunter.

Personal und Aufenthalt

Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf Panamas Liste der “Friendly Nations”. Entsandte Führungskräfte erhalten über einen Arbeitsvertrag eine zunächst zweijährige, danach unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Für Führungs- und Fachkräfte von Firmen in der Zona Libre gibt es zudem eine eigene Arbeitserlaubnis außerhalb der üblichen Ausländerquoten.

Mehr dazu: Aufenthaltsgenehmigungen in Panama.

Anbindung und Ansprechpartner

Lufthansa fliegt nonstop von Frankfurt nach Panama-Stadt, gut zwölf Stunden. Aus Zürich und Wien geht es mit einem Umstieg über Amsterdam, Madrid oder Paris. Die Zeitverschiebung beträgt sechs Stunden im Winter, sieben im Sommer.

Deutschsprachige Unternehmen sind in Panama längst vertreten: als Regionalzentralen wie Adidas oder Nestlé, als Logistikdrehscheiben wie DHL und Kühne+Nagel in der Zona Libre, oder als Fertiger wie ABB, das seit 2022 unter dem EMMA-Regime montiert. Die Schweiz gehört zu den vier größten Investoren des Landes.

Vor Ort gibt es eine deutsche Auslandshandelskammer, eine deutsche Botschaft und eine dreisprachige deutsche Schule.


Für wen das in Frage kommt

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Panama besser ist als China, Mexiko oder die USA. Die Frage ist, welche Funktion Panama in Ihrer bestehenden Lieferkette übernehmen kann.

Das Modell passt zu einem schmalen Segment:

  • Hersteller aus dem deutschsprachigen Raum mit eigener Produktion für die amerikanischen Märkte

  • Produkte mit hohem Wert pro Gewichtseinheit, modular aufgebaut, mit standardisierbaren Montageschritten

  • Komponenten aus mehreren Ländern, darunter Asien, mit hohem Importanteil

  • ein echter Fertigungs- und Prüfschritt vor Ort, nicht nur eine Bausatz-Montage

  • kein Bedarf an Schwerindustrie

  • Produkte, die nicht auf den Section-232-Listen für Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren stehen

  • mehrere Absatzmärkte in Nord-, Mittel- und Südamerika

  • die Bereitschaft, in Panama eine eigene Gesellschaft mit echter Fertigung zu betreiben, nicht nur eine Zweigniederlassung

Typische Kandidaten sind Hersteller technischer Produkte, Pumpen, elektrischer Komponenten, Automatisierungstechnik, ausgewählter Medizintechnik und Industriegüter. Werkzeuge sowie Garten- und Forsttechnik nur dann, wenn das konkrete Produkt nicht unter Section 232 fällt.

Für die meisten Unternehmen ist dieser Weg nicht relevant. Für die wenigen, auf die das Profil zutrifft, kann er den Unterschied machen.

Sieben Fragen vorab

Ob Panama in Ihre Lieferkette passt, lässt sich mit sieben Fragen eingrenzen:

  1. Wo produzieren Sie heute für Amerika?

  2. Welche Komponenten kommen aus Asien?

  3. Wo findet die Endmontage statt?

  4. Welche Zollrisiken tragen Sie derzeit?

  5. Welche Prozesse ließen sich geografisch neu ordnen?

  6. Welche Rolle spielt regionale Distribution für Sie?

  7. Welche Funktion könnte Panama übernehmen?

Die Antworten sind die Grundlage jeder Machbarkeitsprüfung.

Wer grundsätzlich über einen zweiten Standort außerhalb Europas nachdenkt, findet die Einordnung hier: Warum immer mehr Unternehmer einen Plan B außerhalb Europas suchen.


Unser Ansatz

Wir prüfen zuerst, ob das Modell zu Ihrer Lieferkette passt. Die Machbarkeitsprüfung umfasst:

  • Lieferkette und Produktstruktur

  • Wertschöpfung: welche Stufe nach Panama gehört und welche nicht

  • Zoll und Ursprung, inklusive Zolltarifposition und Section-232-Check

  • das passende Regime in Panama

  • Logistik und Flächen

  • Personal

  • Investitionsbedarf

Wenn es nicht passt, sagen wir das.

Wenn es passt, begleiten wir die Umsetzung vor Ort – gemeinsam mit erfahrenen lokalen Spezialisten für Zoll, Recht und Betrieb, und mit dem verbindlichen Vorabbescheid der US-Zollbehörde als erstem Meilenstein.

Die steuerliche Gestaltung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gehört in die Hände Ihres Steuerberaters. Wir liefern die panamaische Seite dazu: Zahlen, Regime, Ansprechpartner, Substanz.

Unsere Rolle besteht darin, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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