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Steuern in Panama: warum das Territorialprinzip für Expats und Unternehmen attraktiv ist

Panama zählt seit vielen Jahren zu den steuerlich interessantesten Standorten der Welt.

Der Grund dafür ist das Territorialprinzip: Besteuert werden grundsätzlich nur Einkünfte, die ihren Ursprung in Panama haben. Einkünfte aus dem Ausland bleiben in vielen Fällen von der panamaischen Einkommensteuer unberührt – für Privatpersonen ebenso wie für international tätige Unternehmen.

Gleichzeitig ist Panama kein steuerfreies Land. Auch hier gibt es Steuern und gesetzliche Verpflichtungen, die man kennen sollte.

Dieser Artikel gibt den Überblick.


Das Steuerrecht für Expats

Viele unserer Kunden leben dauerhaft oder überwiegend in Panama, erzielen aber weiterhin Einkünfte aus anderen Ländern:

  • Kapitalerträge aus Wertpapierdepots

  • Dividenden aus ausländischen Unternehmen

  • Honorare für Beratungsleistungen im Ausland

  • Mieteinnahmen aus Immobilien außerhalb Panamas

  • Renten oder Pensionen aus dem Heimatland

Gerade für diese Gruppe ist das Territorialprinzip von besonderem Interesse.

Soweit Einkünfte nach panamaischem Recht als ausländischen Ursprungs gelten, unterliegen sie grundsätzlich nicht der panamaischen Einkommensteuer. Das unterscheidet Panama von vielen europäischen Staaten, die das Welteinkommen ihrer Steuerpflichtigen erfassen.

Dadurch kann Panama insbesondere für Unternehmer, Investoren, digitale Dienstleister und Rentner ein sehr attraktiver Wohnsitz sein.


Welche Steuern es dennoch gibt

Panama ist keineswegs ein steuerfreies Land. Erhoben werden andere Steuerarten – vor allem dort, wo Vermögen oder wirtschaftliche Aktivität innerhalb Panamas besteht.

  • Grundsteuer (Impuesto de Inmuebles). Wer eine Immobilie in Panama besitzt, zahlt grundsätzlich Grundsteuer. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Wert und von der Nutzung ab. Für selbstgenutzte Wohnimmobilien bestehen teils erhebliche Freibeträge und Vergünstigungen – viele Eigentümer zahlen nur wenig oder gar keine Grundsteuer.

  • Mehrwertsteuer (ITBMS). Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird derzeit eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben. Damit gehört Panama international zu den Ländern mit vergleichsweise niedriger Umsatzbesteuerung.

  • Einkommensteuer auf panamaische Einkünfte. Wer Einkünfte erzielt, deren Quelle in Panama liegt – etwa aus einer Beschäftigung oder einem vor Ort betriebenen Unternehmen –, unterliegt damit regulär der panamaischen Einkommensteuer.


Was es in Panama nicht gibt

Panama erhebt unter anderem:

  • keine allgemeine Besteuerung des weltweiten Einkommens

  • keine klassische Kapitalertragsteuer auf ausländische Kapitalerträge

  • keine Erbschaftssteuer

  • keine Vermögenssteuer

Gerade diese Kombination macht Panama für viele internationale Privatpersonen zu einem langfristig attraktiven Wohnsitz.


Panama als Standort für internationale Unternehmen

Nicht nur Privatpersonen profitieren vom Territorialprinzip. Auch für international tätige Unternehmen kann Panama ein sehr interessanter Standort sein.

In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen allerdings verschärft. Hintergrund sind internationale Vorgaben zur wirtschaftlichen Substanz (Economic Substance), die Panama inzwischen umgesetzt hat – zuletzt mit dem Gesetz Nr. 526.

Wirtschaftliche Präsenz ist heute entscheidend.

Wer die Vorteile des Territorialprinzips nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass das Unternehmen in Panama tatsächlich präsent ist. Dazu gehören beispielsweise:

  • ein reales Büro

  • eine lokale Geschäftsadresse

  • organisatorische Strukturen, gegebenenfalls administratives Personal

  • eine tatsächliche Geschäftsleitung in Panama

In vielen Fällen genügt bereits eine schlanke Struktur mit einem kleinen Büro und einer administrativen Kraft – sofern sie den tatsächlichen Geschäftsbetrieb sinnvoll unterstützt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Erzielt ein Unternehmen ausschließlich Einkünfte aus Quellen außerhalb Panamas und erfüllt zugleich die Substanzanforderungen, können sich erhebliche Vorteile ergeben. Neben der steuerlichen Behandlung profitieren viele Unternehmen von einem deutlich geringeren administrativen Aufwand als in zahlreichen anderen Jurisdiktionen – die laufenden Verwaltungs- und Beratungskosten sinken dadurch häufig erheblich.

Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, hängt von der konkreten Unternehmensstruktur und den jeweils geltenden Vorschriften ab.


Unser Ansatz

Genau an dieser Stelle begleiten wir unsere Kunden. Wir helfen Ihnen dabei,

  • geeignete Büroräume zu finden,

  • eine repräsentative Geschäftsadresse einzurichten,

  • administratives Personal zu rekrutieren,

  • die Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten und Steuerberatern zu koordinieren

  • und die organisatorischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Unternehmenspräsenz in Panama zu schaffen.

Unser Ziel ist dabei nicht nur die Gründung einer Gesellschaft, sondern eine funktionierende Struktur, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und zugleich effizient betrieben werden kann.

Wer seinen Wohnsitz oder sein Unternehmen nach Panama verlagern möchte, sollte die Planung nicht dem Zufall überlassen. Eine sorgfältige Strukturierung von Anfang an schafft Rechtssicherheit – und hilft, die steuerlichen Möglichkeiten sauber zu nutzen.

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